50 Jahre Grundgesetz und univerale Menschenrechte.....
...und die vaterlose Gesellschaft mit ihren kollektiven
Privilegien für ledige Mütter und die Diskriminierung und
Verletzung der Grund- und Menschenrechte für ledige Männer
Väter und unsere Kinder ....heute in DEUTSCHLAND.

PETITION und ANZEIGE / Sofortiger Handlungsbedarf

Betreff: PETITION Pet 4-14-07-403-004966
UNTEILBARE MENSCHENRECHTE...Warum nicht für Väter und Kinder in Deutschland ?

GRUNDLAGE:

ART 3 Grundgesetz GLEICHHEITSGRUNDSATZ
(ausgenommen Väter und alle Kinder)
Niemand darf wegen seines Geschlechtes,seiner Abstammung,
seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft,
seines Glaubens, seiner relig. und polit. Anschauungen
benachteiligt oder bevorzugt werden.

ART 4 Menschenrechte LEIBEIGENSCHAFT
(Kinder sind nicht Leibeigene der Mutter nur weil sie aus ihrem
Bauch kommen, sie bestehen zu 50% aus den Genen von Vater & Mutter
und gehören sich selbst)
Niemand darf in Sklaverei und Leibeigenschaft gehalten werden
Sklaverei und Sklavenhandel in allen Formen ist verboten.

Art 5 Unmenschliche Behandlung
(Entzug des Umgangsrechtes des Kindes durch die Mutter / Machtspiele)
Niemand darf der Folter oder grausamer unmenschlicher oder
erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

ART 6 Anerkennung als Rechtsperson
(Kinder werden in BRD nicht als eigenständige Rechtsperson, wie
Schweden anerkannt)
Jeder Mensch hat überall Anspruch auf Anerkennung als Rechtsperson

ART 7 Gleichheitsgrundsatz
( Vätern und allen Kindern wird er verwehrt)
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unter-
schied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz.
Alle haben Anspruch auf den gleichen Schutz gegen jede unterschiedliche
Behandlung, welche die vorliegende Erklärung verletzen würde, gegen
jede Aufreizung zu einer derartigen unterschiedlichen Behandlung.

ART 8 Rechtsschutz
(Kinder haben in BRD keinen eigenen Rechtsvertrater)
Jeder Mensch hat Anspruch auf wirksamen Rechtsschutz vor den
innerstaatlichen Gerichten gegen alle Handlungen, die seine ihm nach
der Verfassung oder nach dem gesetz zustehenden Grundrechte verletzt.

ART 13 Freizügigkeit
(Das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Mütter unterbindet diese Freizügigkeit des Kindes)
Jeder Mensch hat das Recht auf Freizügigkeit und freie Wahl seines Wohnsitzes
innerhalb eines Staates.

ART 25 Gleichbehandlung von Ehelichen/unehelichen Kindern
(in BRD nicht erfüllt)
Alle Kinder , eheliche und uneheliche , genießen den gleichen sozialen Schutz.

Wie Sie sehen besteht in Deutschland eine verfassungswidrige Privilegierung von Müttern
und eine menschenrechtsfeindliche Gesetzeslage die eingeschränkt Väter und Männer
sowie alle Kinder diskreminiert.
Dies führt zu Aufreizung durch diese unterschiedliche Behandlung und spaltet bzw. zerstört EHEN,Partnerschaften und ihre
Familien sowie das Verhältnis von Männern, Frauen
und Kindern.
Transformieren wir diesen kollektiven WorlEGO, diesen Krieg, der uns alle SPALTET.

Begründung: Die Sonderrechte der Bundesrepublik zur Kindererziehung
dh. Kindschaftsrecht (Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Umgangsrecht,
Einschränkung der Grundrechte für Väter dh. Männer und alle Kinder) verstoßen gegen die UNTEILBAREN
MENSCHENRECHTE
unabhängig vom GESCHLECHT.

Die Frau und Mutter bekommt einen SONDERSTATUS, welcher die rechtliche Gleichheit und
den Rechtsfrieden in Deutschland aus dem Gleichgewicht bringt.

Aus einem selbstinszenierten OPFERSTATUS , der an der gesellschaftlichen Realität vorbeigeht
werden finanzielle und rechtliche Privilegien abgeleitet und eingefordert, die Grundrechte der Väter und Kinder verletzen und
gegen die Verfassung und die UNIVERSALEN MENSCHENRECHTE verstoßen..

Das kollektive Rollenbild und Vorurteile verletzen die UNTEILBAREN Menschenrechte und den
Gleichheitsanspruch vor dem Gesetz unabhängig vom GESCHLECHT (Mann/Frau/Kind).

Die bestehenden Sonderrechte und Privilegien des kollektiven Über-ICH sind verfassungswidrig :

Mutter = Kinder, Küche, Kirche vielleicht Karriere <> (natürliche Fachkompetenz, da Frau)
Mann = Samenspender, Versorger mit Geld <> (Inkompetenz kein Rollenvorbild, da Mann)
Kind = "Leibeigenes" der Mutter mit/ohne BabysitterIn <> ( Unmündig, Mutter entscheidet-Mann
führt aus)

Aus dieser rechtlichen und kollektiven UNGLEICHHEIT vor dem Gesetz - entstehen zwangs-
läufig durch diese künstliche Polarität in individuellen Krisen von Partnern Spannungen, Ängste, Machtspiele und
Gewaltanwendungen in diesem OPFER/TÄTERSPIEL, die aus meiner Erfahrung zum großen Teil erst durch die Verletzung
und
Aufreizung durch diese feudale Rechtspraxis
mit Privilegien aus der Nazizeit entstehen.

Der 1. Schritt die UNTEILBARE Gleichheit vor Verfassung und Menschenrecht kann erst den...
2. Schritt dh. Freie Entwicklung der Persönlichkeit zur Allgemeinschaft und gleichberechtigte
Partnerschaft von Männern, Frauen und Kindern in allen Lebensbereichen verwirklichen.

Aus uralten kollektiven Rollenmuster und egoistischen Vorurteilen wie Väter können keine
Kinder erziehen,Kinder sind unmündig, Kindererziehung ist Frauensache....
kann nur die sofortige Umsetzung der Handlungsanweisung gemäß ART 28/29/30
Menschenrechtscharta herausführen.

Wir weisen die Bundesrepublik Deutschland, gemäß ART 28/29/30 auf die sofortige Umsetzung
der in Ihrer Verfassung und den Universalen Menschenrechten eingegangenen rechtlichen Verpflichtungen hin und stellen sie
persönlich - für die Umsetzung mit zeitlicher Umsetzungsfrist unter Vollzugszwang.> Grundlage ART 28/29/30

Diese Klage und Petition ist für alle selbstverantwortlichen Menschen dh. für alle Männer, Frauen und Kinder , sie wird die
GLEICHHEIT der Menschen in den Mittelpunkt der Gesellschaft, Partnerschaften, Ehe, Familien, Büros und Arbeitswelt
tragen
und die künstliche SPALTUNG der Menschen in Geschlechter rechtlich verhindern.

In Liebe und Erkenntnis
gez. A. Unser



Betreff: Ihr Schreiben vom 03.05.1999
Anlage des Fachministeriums der Justiz
Einwendung: Die Begründung des Bundesministeriums für Justiz, dh. Frau Gass und Frau Neidt sind voller kollektiver
Vorurteile gegen Väter & Kinder und widersprechen den UNIVERSALEN MENSCHENRECHTEN und dem Leitbild
des GRUNDGESETZES.Die verfassungswidrigen und menschenrechtswidrigen Privilegien für Mütter bestehen weiter-
hin in Deutschland und schreiben kollektive Vorurteile und Rollenbilder fest...die kindlichen Traumas durch den Verlust
i.R. des entmündigten Vaters überläßt das Kind schutzlos der privilegierten Mutter...das Kind wird Eigentum und Verfügungs-
masse der Mutter (Umgangsrecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Sorgerecht nur mit Zustimmung der Mutter)
...Sind Mütter bessere Menschen, oder was sollen diese verfassungswidrigen Privilegien ?
...Denken sie die traumatisierten Kinder in Deutschland wurden von nicht von Müttern erzogen ?
...Werden diese kollektiven Traumatasder Trennung nicht weitervererbt ?...aus Opfern werden Täter (Traumaforschung)
...partnerschaftlicher AUTISMUS da keine Erfahrung mit Vater und männlichem Rollenbild !
...Mißbrauch des Kindes als Ersatzpartner durch die alleinerziehende Mütter ist Fakt...die Väter sind hilf- & rechtlos ihre
Kinder vor den Besitzansprüchen der Mütter zu schützen...Besteht hier eine weibliche Befangenheit der Vorsitzenden
des Ausschussdienstes Petitionsausschuß und der JUSTIZMINISTERIN ?...INDEX ON CENSORSHIP ?

Warum nicht die UNTEILBAREN MENSCHENRECHTE für Vater, Mutter und Kind und nur
EINSCHRÄNKUNG der GRUNDRECHTE bei Mißbrauch...ist das nicht allgemeine Rechtspraxis seit
Jahrtausenden ?

- Hier kollektive Vorverurteilung der Väter & Entmündigung sprechender kleiner Menschen dh. Kinder...

Das ist nicht zu akzeptieren und ich fordere sie auf den Antrag dem PETITIONSAUSSCHUSS zuzuleiten.

Bezug: Schreiben des Bundesministerium der Justiz vom 26.04.1999 /Frau Gass


§ 1626 a Abs 1/2 BGB (BT-Drs. 13/4899 S.58)
Schreiben diese kollektiven Vorurteile des sogn. Eltern-ÜBER-ICH in sogn. Kindschaftsrecht fort,
eine rechtliche Interpretation, die auf geschlechtlichen kollektiven Vorurteilen gründet und daher verfassungswidrig und
menschenrechtswidrig ist.Sie schreibt die feudale und nazionalsozialistische Rechtsauffassung fort und steht somit im
Widerspruch des Leitbildes der Mütter & Väter des Grundgesetzes, die von der freien Entwicklung der Persönlichkeit
zur All-gemeinschaft mit UNTEILBAREN MENSCHENRECHTEN ausgegangen sind...deren Grundlage die
UNIVERSALEN
MENSCHENRECHTE sind, in dessem Namen heute Europa und Nato Krieg gegen Jugoslawien führt.

Die Mütter geben aus eben diesen kollektiven Vorurteilen meistens keine SORGERECHTSERKLÄRUNG ab, die Spaltung
der Partnerschaft und Familie aufgrund dieser rechtlichen Ungleichheit und AUFREIZUNG führt vielfach durch die Umstellung
auf die ELTERNROLLE zu Trennungen, Mißtrauen oder Aufbrechen von kindlichen Traumas...Gerade hier wäre aber ein
rechtlicher Schutz der jungen Familie durch Gleichberechtigung von Vater, Mutter & Kind eine Hilfe und Vertrauensvorschuß
und keine Behinderung durch künstliche rechtliche SPALTUNG in Mann/Frau statt MENSCHEN.

vgl. § 1671 Abs. 1/2 BGB
Die Privilegierung erreicht also paradoxerweise genau das Gegenteil und ist im Ergebnis- NICHT ZUM WOHLE des
KINDES.
Durch die Umstellung auf die neue Rolle als Eltern entstehen oft individuelle Krisen in der Partnerschaft und die Partner
flüchten dann meist in die kollektiven Rollenbilder ihrer Eltern dh. Vater verdient das Geld bzw. Vater STAAT versorgt Frau,
> vaterlose Gesellschaft...bzw. wenn die Mutter selbst ohne Vater aufgewachsen ist entstehen durch die Prägungssituation
der GEBURT ...traumatische Erinnerungen und autistisches Verhalten gegenüber dem Vater...Folge: traumatische Trennungen !

( Lit; Traumaforschung/ Prägung durch Geburtsvorgang/ ELTERN-ÜBER-ICH und kollektive Rollenklischees)

vgl. § 1629 Abs 1 (1)
Die gerichtliche Vertretung durch ein Elternteil i.R. der Mutter widerspricht ART6/7/ 8 UNIVERSALE
MENSCHENRECHTE
wie z.B. in SCHWEDEN anerkannt !-
Es ist jedoch nicht nachvollziehbar und geht wieder von dem kollektiven besseren Menschenbild der Frau aus und nicht
von den tatsächlichen gesellschaftlichen Gegebenheiten mit kindlichen Traumas und Mißbräuchen mütterlicher Macht i.R.
durch die alleinerziehenden überforderten Mütter (Sorgerecht/Umgangsrecht/Einschränkung der Freizügigkeit des Kindes,
durch sogn. Aufenthaltsbestimmungsrecht der Mutter) und nicht von rechtlicher Gleichheit von Vater, Mutter & Kind wie
es das GRUNDGESETZ und die UNIVERSALEN MENSCHENRECHTE vorschreiben und einfordern ART. 28/29/30 !!!

vgl. § 1684 Abs 1/4 BGB /§ 52 a FGG
Das Umgangsrecht ist durch das Aufenthaltsbestimmungsrecht i.R. der Mutter und das Sorgerecht bei unverheirateten
Eltern i.R. die Mutter, da meist durch Mißtrauen keine Zustimmung zur gemeinsamen Sorge erfolgt und dadurch erst
STREIT, AUFREIZUNG der Partner und kollektive Machtspiele entstehen diskriminierend i.R. für die Väter dh. Männer
und die traumatisierten Kinder, die deshalb erst zum Machtinstrument durch Kontrolle und Mißbrauch ihrer Rechte verführt
werden. Rechtliche Privilegien schaffen erst den Mißbrauch durch Einschränkung, Schikanen, Eifersucht usw.
...sie wissen selber wie rechtliche Privilegien zu ihrem Mißbrauch führen, Frauen sind da keine Ausnahme...oder ?
Ein gerichtliches Vermittlungsverfahren vgl. §52 a FGG sollte erst beim Scheitern - von familientherapeuthische Rollen-
und Konfliktlösungsforen und Hilfestellung bei geburtstraumatischen Transformationsprozessen in der Partnerschaft als
PRÄNATALE BEGLEITUNG der ELTERN - angeboten werden. Voraussetzung: Die rechtlichen Gleichstellung von
Vätern, Müttern und Kindern entsprechend der Verfassung und der Menschenrechte, um den Konflikt und die
Anpassungs-
prozesse nicht auf dem RECHTSSTATUS und KINDSCHAFTSRECHTSDEBATTE auszuweichen...der TOD und
SPALTUNG
der Partnerschaft !!!

Schlußsatz des Justizministerium :
"Die bessere sorgerechtliche Stellung der Mutter eines nichtehelichen Kindes ist im Hinblick auf das Kindeswohl
gerechtfertigt und verstößt daher auch nicht gegen das Gleichheitsgebot...Seite 3/Stellungnahme BdJ,Gass" ...
zeigt die Voreingenommenheit und kollektive Vorverurteilung dh. Entmündigung der Väter und Kinder ganz klar auf.
Diese Begründung alleinegenommen ist verfassungswidrig und geschlechtsspezifisch deterministisch, von Un-
TEILBAREN MENSCHENRECHTEN unabhängig vom Geschlecht und rechtlicher Gleichstellung der Väter, Mütter und
Kinder
keine Spur.Eine KOLLEKTIVSCHULD und die Unfähigkeit der Väter Kinder zu erziehen wird vorausgesetzt, sowie die
freie Wahl des Kindes auf Umgang und Wohnort dh. die Menschrechte der Kinder werden ausgesetzt.

PLÄDOYER AN PETITIONSAUSSCHUSS:
Leider geht das Ministerium der Justiz weder auf die Verletzung der Verfassungsrechte s.Art3 noch die Menschenrechte
ein ART4/5/6/7/8/13/28/29/30 - sondern verweist und begründet dies mit einem verfassungswidrigen Kindschaftrecht,
welches in unzulässiger Weise den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung und die MENSCHENRECHTSARTIKEL aushebelt...

ein juristischer Winkelzug und Paradoxon...
er erinnert mich an die SED Mauerschützengesetze, welche die Menschenrechte an der innerdeutschen Grenze aushebeln
wollten und sich auf souveränes Recht stützen...Leben wir in Deutschland in einer Demokratie die Verfassung und Menschen-
rechtscharta stützt, umsetzt und verteidigt ?!...DEUTSCHLAND hat sich durch internationale Abkommen verpflichtet diese
um-
zusetzen...oder nicht ?( ART 28/29/30)

Erkennen sie diesen rechtlichen Widerspruch und setzen die die Verfassung und UNTEILBAREN MENSCHEN-
RECHTE in DEUTSCHLAND um. Beenden sie die Sondergesetze und rechtlichen Privilegien für Mütter dh. Frauen.
Gleiche Rechte für alle Menschen unabhängig vom Geschlecht...

Sind Väter dh. Männer potentielle Verbrecher denen Sie die Grund-& Menschenrechte schon im voraus entziehen können,
ebenso wie den Kindern (anders in Schweden/Menschenrechte), die entmündigt werden und als "LEIBEIGENE" ART §4
durch ihre Mutter mit ihren eigenen Interessen vertreten werden ?

...Ja ich bin empört, wie sie so einfach Grundrechte ohne NOT aushebeln können und dies mit kollektiven Vorurteilen
begründen...da kann es einem Angst werden...finden sie nicht ? - Und einfach in "der Schublade verschwinden lassen",
oder auf die "lange Bank" schieben ?...Die Einwände des Fachministeriums sind weder rechtlich noch fachlich
begründet.

Warum nicht die UNTEILBAREN MENSCHENRECHTE für Vater, Mutter und Kind und nur
EINSCHRÄNKUNG der GRUNDRECHTE bei Mißbrauch...ist das nicht allgemeine Rechtspraxis seit
Jahrtausenden ?

- Hier kollektive Vorverurteilung der Väter & Entmündigung sprechender kleiner Menschen dh. Kinder...

Von dieser Reformregierung erwarte ich die unverzügliche Umsetzung der UNTEILBAREN MENSCHENRECHTE
und des GLEICHHEITSGRUNDSATZES der VERFASSUNG, wie ihn die Väter und Mütter des Grundgesetzes als
Leitbild der Bundesrepublik Deutschland mutig und kühn verteten haben...entgegen aller kollektiver Vorurteile
und geschlechtlich abgeleiteten Sonderstatus des WorldEGO...wir sind als Bürger in erster Linie MENSCHEN.

Leiten Sie bitte Frau NEIDT diese PETITION an den Petitionsausschuß und alle Fraktionen
des DEUTSCHEN BUNDESTAGES weiter.

MFG
Andreas UNSER
Stengerts 6
97653 BISCHOFSHEIM/RHÖN

Gewidmet , allen selbstverantwortlichen Menschen dh. Männern, Frauen und Kindern , die sich für die freie Entwicklung
der Persönlichkeit unabhängig vom Geschlecht, zur Allgemeinschaft einsetzen und wirken,insbesondere meinen Kindern
Jan-Simon & Sirith-Elen und ihren Müttern Michaela & Carolin...